Informationen zur EU Förderung
Als Empfänger von Fördergeldern der EU kommen wir den Publizitätsverpflichtungen gem. den Vorgaben der EU gem. VO (EU) Nr. 808/2014 hiermit nach.
„Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen“
Mit diesen Maßnahmen werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Erhaltung und Verbesserung der Umweltsituation unterstützt. Ziel ist eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bezug auf Artenvielfalt, Boden, Wasser und den Schutz des Klimas. „Ökologischer/biologischer Landbau“ Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Einführung von ökologischer Landwirtschaft und
deren Beibehaltung unterstützt.
www.eler.niedersachsen.de
ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Die Europäische Union (EU) verfolgt das Ziel, Europa wirtschaftlich und nachhaltig weiterzuentwicklen. Eine wichtige Rolle spielen hierbei auch die ländlichen Räume.
Um
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die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
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eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz und
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eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gemeinschaft einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen
zu sichern, gewährt die EU finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).